Für die Umweltprämie außerhalb der Schwerpunktgebiete gilt: Diesel gegen Diesel. Verschrotten Sie Ihren alten Diesel Euro 1 bis 4 und erwerben Sie einen modernen Volkswagen Dieselneuwagen oder einen Volkswagen Jahreswagen (alle Antriebsarten). In der folgenden Tabelle finden Sie die Prämienhöhe, die Sie für das jeweilige Aktionsmodell maximal erwarten können.
Alternativ können Sie sich auch für einen Volkswagen Vorführwagen oder Jahreswagen aus dem Bestand der Volkswagen AG entscheiden und dabei aus allen Antriebsarten wählen. Hier gelten dann bis zu 75 % der oben genannten Umweltprämien. Die genaue Prämienhöhe entnehmen Sie der folgenden Tabelle. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.
Sofern Sie Halter eines Euro-1- bis Euro-4-Dieselfahrzeuges sind und Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in den Schwerpunktgebieten haben, können Sie die Umweltprämie für den Erwerb eines Fahrzeugs, egal ob Diesel, Benziner oder Elektroantrieb, in Anspruch nehmen. Sie finden in der folgenden Tabelle die Prämienhöhe, die Sie bei Verschrottung Ihres alten Fahrzeugs und bei Erwerb eines Neu- oder Jahreswagens von Volkswagen maximal erwarten können.
Alternativ können Sie sich auch für einen Volkswagen Vorführwagen oder Jahreswagen aus dem Bestand der Volkswagen AG entscheiden und dabei aus allen Antriebsarten wählen. Hier gelten dann bis zu 75 % der oben genannten Umweltprämien. Die genaue Prämienhöhe entnehmen Sie der folgenden Tabelle. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.
Um die Umweltprämie in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie ein älteres Dieselfahrzeug mit Abgasnorm Euro 1 bis Euro 4, das mindestens sechs Monate auf Sie zugelassen war, durch einen zertifizierten Verwerter verschrotten lassen.
Gleichzeitig müssen Sie bei einem Volkswagen Vertragshändler in Deutschland ein prämienberechtigtes modernes Volkswagen Dieselneufahrzeug oder einen Volkswagen Jahreswagen (alle Antriebsarten) erwerben.
Sie können die Umweltprämie zu den Konditionen wie in den Schwerpunktgebieten auch in Anspruch nehmen, wenn Sie außerhalb der Schwerpunktgebiete wohnhaft sind oder Ihren Firmensitz haben. Hierbei muss eine der Voraussetzungen vorliegen, die in den folgenden „Ausnahmeregelungen bei Wohnsitz außerhalb der besonders belasteten Schwerpunktgebiete“ aufgeführt sind.
Sie haben ein Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen mit Sitz oder Einsatzort in einer besonders belasteten Stadt. Als Nachweis ist eine schriftliche und unterzeichnete Bestätigung des Arbeitgebers notwendig.
Sie besuchen oder ein Verwandter ersten Grades (Eltern-Kind-Beziehung) mit derselben Adresse besucht regelmäßig eine Schule oder eine andere Bildungseinrichtung in der besonders belasteten Stadt. In diesem Fall ist eine schriftliche und unterzeichnete Bestätigung des Bildungsträgers notwendig.
Sie haben als Privatkunde einen Gewerbebetrieb in einer besonders belasteten Stadt angemeldet. Als Legitimation dient in diesem Fall eine Gewerbeanmeldung oder ein Handels-, Gewerbe- oder Genossenschaftsregisterauszug.
Verwandte ersten Grades (Eltern-Kind-Beziehung) von Ihnen haben ihren Erstwohnsitz innerhalb einer besonders belasteten Stadt. Als Nachweis für das Verwandtschaftsverhältnis müssen Sie eine Meldebescheinigung des Verwandten ersten Grades und eine schriftliche Bestätigung über das Verwandtschaftsverhältnis (Kopie Auszug aus dem Stammbuch, Kopie Geburtsurkunde oder Kopie Adoptivschein) vorlegen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.
Die Information zur Emissionsklasse Ihres Autos können Sie den Fahrzeugpapieren entnehmen. Entweder finden Sie diese in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Nummer 14 oder im Fahrzeugschein in Feld 1.
Das Dieselaltfahrzeug kann von jeder Marke sein.
Um es Ihnen besonders leicht zu machen, übernehmen wir die komplette Abwicklung für Sie. Wir benötigen lediglich die Unterlagen Ihres Altfahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil 1), um es durch einen zertifizierten Verwerter verschrotten lassen zu können. Alternativ können Sie selbst die Verschrottung durch einen zertifizierten Verwerter vornehmen nehmen lassen und reichen den Nachweis darüber bei uns ein.
Es gilt der Bestelleingang für das Neufahrzeug, die Lieferzeit ist unerheblich. Nach Zulassung des Neufahrzeugs muss das Altfahrzeug innerhalb von 3 Kalendermonaten durch einen zertifizierten Verwerter verschrottet werden.
In Deutschland sind ca. 5,6 Millionen Dieselfahrzeuge mit Euro-1- bis Euro-4-Abgasnorm zugelassen. Gemeinsam mit den Fördermaßnahmen der anderen Volkswagen Konzernmarken und weiterer Hersteller werden wir einen signifikanten Anteil dieser Fahrzeuge mit höherer Umweltbelastung (höherer Stickoxid-Ausstoß, kein Partikelfilter) aus dem Verkehr ziehen. Wir leisten damit einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten.
Damit Sie die Umweltprämie in den Schwerpunktgebieten in Anspruch nehmen können, müssen Sie als Privatkunde Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz, als gewerblicher Einzelkunde Ihren Firmensitz in einem der Schwerpunktgebiete haben, ein älteres Dieselfahrzeug mit Abgasnorm Euro 1 bis Euro 4 verschrotten lassen und gleichzeitig ein neues Volkswagen Fahrzeug oder einen Volkswagen Jahreswagen erwerben. Das zu verschrottende Altfahrzeug muss am 02.10.2018 auf Sie zugelassen gewesen sein.
Das Dieselaltfahrzeug kann von jeder Marke sein.
Sie können beim Erwerb Ihres neuen Fahrzeugs aus allen Antriebsarten wählen.
Um es Ihnen besonders leicht zu machen, übernehmen wir die komplette Abwicklung für Sie. Wir benötigen lediglich die Unterlagen Ihres Altfahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil 1), um es durch einen zertifizierten Verwerter verschrotten lassen zu können. Alternativ können Sie selbst die Verschrottung durch einen zertifizierten Verwerter vornehmen nehmen lassen und reichen den Nachweis darüber bei uns ein.
Es gilt der Bestelleingang für das Neufahrzeug; die Lieferzeit ist unerheblich. Nach Zulassung des neu erworbenen Fahrzeugs müssen wir Ihr Altfahrzeug innerhalb von 3 Kalendermonaten durch einen zertifizierten Verwerter verschrotten lassen.